Händler & Hersteller

Erwerb von Hersteller, Händler, WBK-Inhaber, Inhaber einer nicht gewerblichen Herstellungserlaubnis oder Inhaber einer Anzeigebescheinigung
Anwendungsfälle
Welche Daten benötige ich für die Meldung?
Folgende Angaben sind Pflicht
- Eigene Identifikationsdaten
- Personen-ID (F-ID)
- Erlaubnis-ID (E-ID)
- Datum des Erwerbs
- Daten des Überlassers
- Personen-ID des Überlassers (F-ID bei Unternehmen, Vereinen usw. oder P-ID für Privatpersonen)
- Statusfeld
- Bestätigung "Waffe im Besitz?" Ja / Nein
- Angaben zur Waffe / zu wesentlichen Waffenteilen
- Waffen-ID (W-ID) / Waffenteil-ID (T-ID)
- relevante technische Waffendaten (Herstellerbezeichnung, Munitionsbez. / Kaliber, Waffenfeingliederung ...)
Waffe
- Herstellerbezeichnung
- Munitionsbezeichnung / Kaliber
- Waffentypfeingliederung
- Seriennummer - optional
Waffenteil
- Art des Waffenteils
- Herstellerbezeichnung
- Munitionsbezeichnung / Kaliber
- Waffentypfeingliederung
- Seriennummer - optional
Fallkonstellationen
Händler erwirbt eine Waffe von einem anderen Händler oder Hersteller
Ein gewerblicher Waffenhändler erwirbt eine Waffe von einem anderen inländischen Händler oder einem inländischen Hersteller.
Identität und Erlaubnis prüfen
- Prüfung der Ausweis- und Erlaubnisdokumente
- Die NWR-IDs des Überlassers (F-ID und E-ID) werden festgestellt und dokumentiert.
Waffendaten prüfen
- Erfassung der NWR-IDs der Waffen bzw. Waffenteile (W-ID bzw. T-ID)
- Überprüfung der Waffendaten mit den Angaben auf der Waffe oder des Waffenteils
- Aufnahme der Waffenkontrolldaten (siehe: Welche Daten benötige ich für die Meldung?)
Inbesitznahme
- Der Erwerb der Waffe oder des Waffenteils sollte erst gemeldet werden, wenn sich dieses auch im Besitz befindet
Meldung im NWR
- Die Meldung des Erwerbs an das Waffenregister muss unverzüglich erfolgen → § 37 WaffG
- Erwerbsart:
„Erwerb von Hersteller, Händler, WBK-Inhaber, Inhaber einer nicht gewerblichen Herstellungserlaubnis oder Inhaber einer Anzeigebescheinigung“ - Angabe, dass sich die Waffe im Besitz befindet
Erwerb einer Waffe von einem WBK-Inhaber
Ein gewerblicher Waffenhändler erwirbt dauerhaft eine Waffe von einer Privatperson, die Inhaber einer Waffenbesitzkarte ist (z.B. Jäger oder Sportschütze). Es handelt sich nicht um Kommissionsware oder eine Reparatur, sondern um einen Ankauf.
Identität und Erlaubnis prüfen
- Prüfung der Ausweis- und Erlaubnisdokumente (WBK)
- Die NWR-IDs des Überlassers (P-ID und E-ID) werden erfasst
Waffendaten prüfen
- Überprüfung der Waffendaten mit den Angaben auf der Waffe oder des Waffenteils
- Aufnahme der Waffenkontrolldaten (siehe: Welche Daten benötige ich für die Meldung?)
Inbesitznahme
- Der Erwerb der Waffe oder des Waffenteils sollte erst gemeldet werden, wenn sich dieses auch im Besitz befindet
Meldung im NWR
- Die Meldung des Erwerbs an das Waffenregister muss unverzüglich erfolgen → § 37 WaffG
- Erwerbsart:
„Erwerb von Hersteller, Händler, WBK-Inhaber, Inhaber einer nicht gewerblichen Herstellungserlaubnis oder Inhaber einer Anzeigebescheinigung“ - Angabe, dass sich die Waffe im Besitz befindet
- Durch die Erwerbsmeldung des Händlers erhält die Waffenbehörde des Überlassers eine entsprechende Hinweis-Meldung
Weitere Informationen
Verwaltungsvorschriften
Gibt es Verwaltungsvorschriften zum Erwerb?
Nein, die Verwaltungsvorschriften wurden zuletzt im Jahr 2012 aktualisiert. Die heute geltenden Anzeigepflichten der §§ 37ff WaffG wurden jedoch erst im Zuge des Inkrafttretens des 3. WaffRÄndG am 01.09.2020 eingeführt.

FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Erwerbsart - „Erwerb von Hersteller, Händler, WBK-Inhaber, Inhaber einer nicht gewerblichen Herstellungserlaubnis oder Inhaber einer Anzeigebescheinigung“
Frage 1
Antwort 1
Frage 2
Antwort 2
- Details
- Kategorie: Händler & Hersteller
Erwerb von Hersteller, Händler, WBK-Inhaber, Inhaber einer nicht gewerblichen Herstellungserlaubnis oder Inhaber einer Anzeigebescheinigung -37d
1. Anwendungsbereich
Anwendung bei Erwerb von folgenden Überlassern
- einem inländischen Hersteller oder Händler
- einem WBK-Inhaber (Waffenbesitzkarte)
- einem Inhaber einer Anzeigebescheinigung
- einem Inhaber einer nicht gewerblichen Herstellungserlaubnis
Keine Anwendung bei
- Erwerb von ausländischen Herstellern/Händlern
- Erwerb von WBK-Inhabern, bei denen keine Anzeigepflicht besteht (z.B. vorübergehende Verwahrung, Reparatur unter einem Monat)
2. Welche Daten benötige ich für die Meldung?
Folgende Angaben sind Pflicht:
- Eigene Identifikationsdaten
- Personen-ID des Erwerbers (F-ID, P-ID)
- Erlaubnis-ID des Erwerbers (E-ID)
- Daten des Überlassers
- Personen-ID des Überlassers (F-ID bei Unternehmen, Vereinen usw, P-ID für Privatpersonen)
- Statusfeld
- Bestätigung "Waffe im Besitzt" Ja / Nein
- Angaben zur Waffe / zu wesentlichen Waffenteilen
- Waffen-ID (W-ID) / Waffenteil-ID (T-ID)
- relevante technische Waffendaten (Herstellerbezeichnung, Munitionsbez. / Kaliber, Waffenfeingliederung und optional die Seriennummer
3. Weiterbildung vor Ort

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Mehr erfahren4. Häufig gestellte Fragen


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