Titelbild Artikel NWR-ID

Was ist die NWR-ID?

  • Die NWR-ID ist eine unverwechselbare technische Identifikationsnummer (ID) für Daten, die im NWR gespeichert sind → z. B. für Personen, Erlaubnissen bzw. Erlaubnisdokumenten sowie Waffen und wesentliche Waffenteile.
  • Sie wird einmalig zur technischen Beschreibung von Daten vergeben, die im NWR gespeichert sind, unter anderem für Daten zu Personen, Erlaubnissen bzw. Erlaubnisdokumente und Waffen / Waffenteilen (wesentliche Teile).

 

Aufbau

Die NWR-ID besteht aus einer 21-stelligen Buchstaben- und Ziffernfolge.

Tabelle: Aufbau NWR-ID
ID-TypDatum der Erstellungsdsd7-stelliger laufender TageszählerldsPrüfziffer
P 2025-09-20 asd 1234567 adssd M

 

 


 

Relevante ID-Typen

 

 

Aufbau

Die NWR-ID besteht aus einer 21-stelligen Buchstaben- und Ziffernfolge.

Tabelle: Typen der NWR-ID
ID-Typ Bezeichnung Anwendung
P Personen-ID (natürliche Person) Private Waffenbesitzer
F Personen-ID (juristische Person) Unternehmen, Hersteller, Händler, Vereine, usw.
E Erlaubnis-ID Waffenbesitzkarte (WBK), Kleiner Waffenschein, usw.
W Waffen-ID jede registrierungspflichtige Waffe
T Waffen-Teil-ID jedes (wesentliche) Waffenteil
A Aktivität z. B. Erwerb oder Überlassung einer/s Waffe(n)/-teil
X Waffenverweis z. B. Eintrag in einem europäischen Feuerwaffenpass
V Voreintrag Erwerbserlaubnis für Waffe(n)/-teil
H Hinweis Information für die Waffenbehörden

Wofür wird die NWR-ID benötigt?

Seit dem Inkrafttreten des 3. WaffRÄndG am 01.09.2020 sind alle anzeigepflichtigen Prozesse elektronisch über das NWR-Meldeportal zu melden. Hierzu zählen u.a. An- und Verkäufe, aber auch Umbauten, Reparaturen mit Austausch von wesentlichen Waffenteilen, Vernichtungen uvm.

1. Gewerbliche Waffenbesitzer - Voraussetzung der elektronischen Anzeigen über die Kopfstelle

  • Die gewerblichen Waffenhersteller und Waffenhändler sind seit Inkrafttreten des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes am 01.09.2020 verpflichtet, ihre Geschäftsvorfälle elektronisch über die sog. Kopfstelle abzugeben.
  • Die Anzeigen werden von der Kopfstelle automatisiert entgegengenommen, an das NWR weitergeleitet und dort gespeichert.
  • Um bei dieser automatisierten Datenverarbeitung die eindeutige Identifikation und Zuordnung der Daten sicherzustellen, haben die gewerblichen Waffenhersteller und Waffenhändler bei der Anzeige jeweils die NWR-IDs der betroffenen Person, der Erlaubnis, der Waffe und der wesentlichen Teile anzugeben.
  • Mit Hilfe der NWR-ID wird gewährleistet, dass die angezeigten Daten den richtigen Daten im NWR zugeordnet werden.
Bei jeder Register-Anzeige erforderlich:
  • eigene Personen-ID (P-ID oder F-ID)
  • eigene Erlaubnis-ID (E-ID)
  • Waffen-/Waffenteil-ID (W-ID oder T-ID)
Zusätzliche NWR-IDs bei der Anzeige eines Besitzwechsels:
  • NRW-IDs des Geschäftspartners (Erwerber / Überlasser) → (Personen-NWR-ID und Erlaubnis-NWR-ID).
Welche ID wird bei welchem Geschäftsvorfall benötigt?
Verkauf von Waffen / Waffenteilen (W-ID und T-ID liegen vor) an
Beispiele: Verkauf von Waffen-/Waffenteilen
#Handelspartnerbenötigte IDs
1 Privatpersonen im Inland P-ID, E-ID des Käufers
2 Händler im Inland F-ID, E-ID des anderen Händlers
3 Privatpersonen im Ausland Klardaten des ausl. Käufers
4 Händler im Ausland Klardaten des ausl. Händlers
5 Behörden und Institutionen Klardaten der Behörde
6 zuständige Waffenbehörde Klardaten der Behörde
7 Inh. einer Ersatzbescheinigung Klardaten des Käufers
8 Jäger ohne eigene WBK Klardaten des Käufers → Sonderfall
Erwerb von Waffen / Waffenteilen von
Beispiele: Erwerb von Waffen-/Waffenteilen
#Handelspartnerbenötigte IDs
1 Privatpersonen im Inland P-ID, E-ID des Käufers, W-ID, ggf. T-ID
2 Hersteller/Händler im Inland F-ID, E-ID des anderen Händlers, W-ID, T-ID
3 Privatpersonen im Ausland Klardaten des ausl. Käufers
4 Hersteller/Händler im Ausland Klardaten des ausl. Händlers
5 Behörden und Institutionen Klardaten der Behörde, ggf. W-ID, T-ID
6 zuständige Waffenbehörde Klardaten der Behörde, ggf. W-ID, T-ID
7 Inh. einer Ersatzbescheinigung Klardaten des Käufers, ggf. W-ID, T-ID
Sonstige Meldeprozesse (zusätzlich zur P-ID, E-ID oder F-ID bzw. Klardaten)
Beispiele: Sonstige Meldeprozesse
#Geschäftsvorfallbenötigte IDs
1 Storno einer Produktionsplanung W- ID und /oder T-ID
Gilt für alle Geschäftsvorfälle
2 Blockierung /Deblockierung
3 Abhandenkommen, Unbrauchbarmachung
4 Vernichtung, Reparatur, Austausch wesentlicher Teile
5 Umbau, Verbauen eines Waffenteils

2. Privater Waffenbesitzer

  • Jeder Waffenbesitzer erhält eine Personen-ID (P-ID)
  • Jedes Erlaubnisdokument erhält eine eigene Erlaubnis-ID (E-ID)
  • Beim nichtgewerblichen An-/Verkauf zwischen privaten Waffenbesitzern, sollten W-/T-IDs, sowie P-/E-IDs von Käufer und Verkäufer bekannt sein
  • Alle Waffenbesitzer sollten ihre Personen- und Erlaubnis-ID kennen

Geschäftsverkehr mit Hersteller/Händler

Privatpersonen benötigen, um im Handel Waffen/-teile zu erwerben, zu verkaufen oder Umbauten, Reparaturen, Verwahrungen, Kommissionsgeschäfte o.ä. in Auftrag geben zu können, ihre persönliche Personen-ID, ihre Erlaubnis-ID (ggf. mehrere), ihre Waffen-ID der betroffenen Waffe(n) sowie ggf. die Waffenteil-ID, sofern einzelne wesentliche Waffenteile betroffen sind

Geschäftsverkehr Privat an Privat

  • Hier ist gesetzlich die Weitergabe der NWR-ID nicht vorgeschrieben. Sie können weiterhin die üblichen Formulare nutzen.
  • Eine Angabe der NWR-ID ist für die abgebende sowie die aufnehmende Waffenbehörde von enormen Vorteil. Diese können auf Grund dieser Angaben die Waffen und deren Besitzer sofort identifizieren.

Wie erhalte ich meine NWR-IDs?

  • Die P-ID und E-ID wird automatisch von der zuständigen Waffenbehörde zugeteilt.
  • Die IDs sind Bestandteil des WBK-Eintrags oder werden auf Anfrage mitgeteilt.
  • Eine Übersicht über alle IDs sowie alle Waffen und Waffenteile bietet der Ausdruck für Waffenbesitzer.
  • Die Personen- und Erlaubnis-ID für Waffenbesitzer können auch in die Waffenbesitzkarte (Papierdoku­ment) eingedruckt werden.