Was bedeutet dieser Status und was sind die Konsequenzen für die Nutzung?
Der Status „Überlassen an Händler und Hersteller ohne elektronische Anzeigepflicht (NWR I)” kennzeichnet einen dauerhaft inaktiven Datensatz im Nationalen Waffenregister (NWR).
Er betrifft Waffen oder wesentliche Waffenteile, die sich am 1. September 2020 im Besitz eines gewerblichen Waffenherstellers oder -händlers befanden, bevor für diese die elektronische Anzeigepflicht nach § 37 WaffG wirksam wurde.
Datensätze mit diesem Status dürfen nicht mehr für aktuelle Vorgänge genutzt oder geändert werden. Hintergrund ist, dass die betroffenen Händler und Hersteller verpflichtet wurden, sämtliche zu diesem Stichtag in ihrem Bestand befindlichen fertiggestellten Schusswaffen und wesentlichen Waffenteile als Bestandswaffen beziehungsweise Bestandswaffenteile elektronisch neu zu melden.
Durch die neuen Bestandsmeldungen sind diesen Objekten neue NWR-IDs zugeteilt worden.
Warum ist dieser Status wichtig?
Dieser inaktive Status dient lediglich der Dokumentation. Er steht Waffen- und Sicherheitsbehörden weiterhin als ein Teil der Historie zu Recherchezwecken zur Verfügung und stellt sicher, dass keine doppelten Einträge im Nationalen Waffenregister vorliegen.
Bei weiterführenden Fragen wenden Sie sich gern an den Benutzerservice.