Die Hauptaufgabe des NWR ist es, den Lebenszyklus von Waffen und wesentlichen Waffenteilen im Geltungsbereich des deutschen Waffenrechts abzubilden.
Inländische Besitzwechsel
Bei einem Besitzwechsel einer erlaubnispflichtigen Waffe / eines Waffenteils innerhalb Deutschlands gilt das Prinzip der erforderlichen Gegenbuchung:
Eine Überlassung ist erst mit der zugehörigen Gegenmeldung des Erwerbs abgeschlossen und die Waffe oder das Waffenteil wird erst dann an die neue Erlaubnis umgehangen.
Überlassung an Erwerber im Ausland
Bei der Überlassung von Waffen oder Waffenteilen an Erwerber in Mitgliedstaaten der EU befinden sich die Erwerber außerhalb des Geltungsbereiches des deutschen Waffenrechts. Das hat zur Folge, dass Erwerber im Ausland keinen Erwerb auf eine Überlassung im NWR melden können.
Im Fall einer Überlassung in das Ausland übernimmt die Gegenmeldung sinngemäß selbst.
- Die Überlassungsmeldung durch Hersteller oder Händler wird auch ohne Gegenbuchung akzeptiert.
- Die Meldung wird im NWR vollständig verarbeitet.
Besonderheit bei der Datenzuordnung
Bei einem Besitzerwechsel ins Ausland gilt:
- Der NWR-Datensatz der Waffe bzw. des Waffenteils bleibt dem überlassenden Unternehmen zugeordnet.
- Eine Zuordnung zum ausländischen Erwerber ist nicht möglich, da dieser über keine F-ID oder P-ID im NWR verfügt.
Dokumentation im NWR
Trotz fehlender Zuordnung zum Erwerber wird der Vorgang vollständig dokumentiert:
- Die Überlassung an den Erwerber im Mitgliedstaat oder Drittstaat wird im Datensatz gespeichert.
- Zusätzlich werden erfasst:
- Datum der Überlassung
- Daten des Erwerbers
Zweck der Dokumentation
- Nachvollziehbarkeit, dass sich die Waffe bzw. das Waffenteil nicht mehr im Verantwortungsbereich des Unternehmens befindet.
- Berechtigte Stellen (z. B. Waffenbehörden, Polizei) können erkennen:
- Wohin die Waffe verbracht wurde, nachdem sie aus dem Geltungsbereich des deutschen Waffenrechts ausgeführt wurde