Händler & Hersteller

Überlassen an sonstigen Berechtigten
Der Meldeanlass „Überlassen an sonstigen Berechtigten“ wird verwendet, wenn eine Waffe oder ein Waffenteil an eine berechtigte Person oder Institution überlassen wird, die nicht mit einer NWR-ID erfasst werden kann. In diesem Fall werden die Daten des Erwerbers als Firmen- und Personendaten in der Meldung angegeben.
Anwendungsfälle
Daten für die Meldung
Welche Angaben sind Pflicht?
- Eigene Identifikationsdaten
- Personen-ID des Überlassers (F-ID)
- Erlaubnis-ID des Überlassers (E-ID)
- Datum der Überlassung
- Daten des Erwerbers
- Firmen- und Personendaten des Erwerbers
- Angaben zur Waffe / zu wesentlichen Waffenteilen
- Waffen-ID (W-ID) / Waffenteil-ID (T-ID)
- relevante technische Waffendaten (Herstellerbezeichnung, Munitionsbez. / Kaliber, Waffenfeingliederung ...)
Waffe
- Herstellerbezeichnung
- Munitionsbezeichnung / Kaliber
- Waffentypfeingliederung
- Seriennummer - optional
Waffenteil
- Art des Waffenteils
- Herstellerbezeichnung
- Munitionsbezeichnung / Kaliber
- Waffentypfeingliederung
- Seriennummer - optional
Was ist die NWR-ID?
Fallkonstellationen
Überlassung an Beschussamt
Nachdem der Händler die erforderlichen Arbeiten an der Waffe oder dem Waffenteil durchgeführt hat, soll die Waffe dem Beschussamt vorgelegt werden. Da die Waffe beziehungsweise das Waffenteil dafür den Besitz des Händlers verlässt, ist dies an das NWR zu melden.
Da es sich bei dem Beschussamt um eine berechtigte Institution ohne eigene NWR-ID handelt, erfolgt die Meldung mit dem Prozess „Überlassen an sonstigen Berechtigten“.
In der Meldung an das NWR sind die Erwerberdaten des Beschussamtes als Firmen- und Personendaten anzugeben. Dabei ist auszuwählen, dass es sich um eine juristische Person handelt. Zusätzlich sind die NWR-ID der Waffe beziehungsweise des Waffenteils sowie die weiteren erforderlichen Waffendaten anzugeben.
Ein Waffenhändler möchte Waffenteile zur Beschichtung an ein Unternehmen überlassen, das über keine NWR‑ID verfügt.
Rechtsstellung des Beschichtungsunternehmens
Da dieses Unternehmen gewerbsmäßig Verschönerungen oder vergleichbare Arbeiten an Waffen ausführt, ist es gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 WaffG von den waffenrechtlichen Erlaubnispflichten ausgenommen und daher nicht im NWR erfasst. Folglich verfügt dieses Unternehmen über keine F‑ID. Anstelle einer Personen‑ID sind bei der Meldung die Personen‑ oder Firmendaten des Überlassers anzugeben.
Gewerbliche Dienstleister wie Graveure, Beschichter, Härtereien oder Schäfter benötigen keine eigene waffenrechtliche Erlaubnis, sofern sie im Auftrag eines Berechtigten entsprechende Arbeiten an Waffen ausführen.
Meldepflicht bei noch nicht fertiggestellten Waffen (ohne W-ID)
Wird eine sich noch im Herstellungsprozess befindliche Waffe zum Beschichten überlassen, kann eine Meldung an das NWR unterbleiben, da die Meldepflicht erst mit Fertigstellung der Waffe (Beschuss bzw. Bereitstellen zum Inverkehrbringen) einsetzt.
Meldepflicht bei bereits gemeldeten Waffen (mit W‑ID)
Ist die Waffe bereits vor Fertigstellung im NWR gemeldet worden, unterliegen sowohl
- die Überlassung an das beschichtende Unternehmen als auch
- der anschließende Rückerwerb durch den Waffenhändler
der Meldepflicht.
Meldeanlass: Überlassen an sonstigen Berechtigten bzw. Erwerb von sonstigem Überlasser
Ist die Waffe bereits im NWR registriert und verfügt über eine W‑ID, sind die Überlassung an das beschichtende Unternehmen und der spätere Rückerwerb jeweils mit der entsprechenden Meldungsart im NWR anzuzeigen.
Teilnahme des Beschichtungsunternehmens am NWR
Das beschichtende Unternehmen nimmt in beiden Konstellationen nicht am NWR‑Meldeverfahren teil und benötigt keine waffenrechtliche Erlaubnis.
Weitere Informationen
Verwaltungsvorschriften
Gibt es Verwaltungsvorschriften zum Erwerb?
Nein, die Verwaltungsvorschriften wurden zuletzt im Jahr 2012 aktualisiert. Die heute geltenden Anzeigepflichten der §§ 37ff WaffG wurden jedoch erst im Zuge des Inkrafttretens des 3. WaffRÄndG am 01.09.2020 eingeführt.
Weiterführende Informationen zur Fallkonstellation
... weitere Informationen

FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um den Meldeanlass „Überlassen an sonstigen Berechtigten“.
- Details
- Kategorie: Händler & Hersteller

Überlassen an Jagdscheininhaber, der noch nicht Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist
Der Meldeanlass umfasst Überlassungen, bei denen ein deutscher Händler oder Hersteller eine erlaubnispflichtige Waffe oder ein wesentliches Waffenteil an einen an Jagdscheininhaber überläßt, der noch nicht Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist.
Anwendungsfälle
Was ist zu beachten?
NWR-ID oder Klardaten?
- Erwerbende aus Mitgliedstaaten der EU sind nicht im NWR registriert.
- Die Überlassung ist daher durch den Händler oder Herstellers unter Angabe der Klardaten (Name, Anschrift, Staat) des Erwerbers zu melden, nicht unter Verwendung von NWR‑IDs.
Daten für die Meldung
Welche Angaben sind Pflicht?
- Eigene Identifikationsdaten
- Personen-ID des Überlassers (F-ID)
- Erlaubnis-ID des Überlassers (E-ID)
- Datum der Überlassung
- Daten des Erwerbers
- Klardaten des Erwerbers (Personen- und Adressdaten)
- Angaben zur Waffe / zu wesentlichen Waffenteilen
- Waffen-ID (W-ID) / Waffenteil-ID (T-ID)
- relevante technische Waffendaten (Herstellerbezeichnung, Munitionsbez. / Kaliber, Waffenfeingliederung ...)
Waffe
- Herstellerbezeichnung
- Munitionsbezeichnung / Kaliber
- Waffentypfeingliederung
- Seriennummer - optional
Waffenteil
- Art des Waffenteils
- Herstellerbezeichnung
- Munitionsbezeichnung / Kaliber
- Waffentypfeingliederung
- Seriennummer - optional
Was ist die NWR-ID?
Fallkonstellationen
Fall 1
Fall 2
Weitere Informationen
Verwaltungsvorschriften
Gibt es Verwaltungsvorschriften zum Erwerb?
Nein, die Verwaltungsvorschriften wurden zuletzt im Jahr 2012 aktualisiert. Die heute geltenden Anzeigepflichten der §§ 37ff WaffG wurden jedoch erst im Zuge des Inkrafttretens des 3. WaffRÄndG am 01.09.2020 eingeführt.

FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um den Meldeanlass: Überlassen an Jagdscheininhaber, der noch nicht Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist
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FAQ 1
- Details
- Kategorie: Händler & Hersteller
Überlassen an Jagdscheininhaber, der noch nicht Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist
- Details
- Kategorie: Händler & Hersteller