Händler & Hersteller

Überlassen an WBK-Inh.; der Erwerb unterliegt keiner Anzeigepflicht
Diese Überlassungsart ist zu verwenden, wenn der Waffenhändler eine Waffe oder ein wesentliches Waffenteil nur vorübergehend an einen WBK-Inhaber überlässt und der Erwerber keiner Anzeigepflicht gegenüber seiner Waffenbehörde unterliegt. Sie darf nur in diesen Fällen genutzt werden und nicht, wenn aus der vorübergehenden Überlassung eine Anzeigepflicht für den WBK-Inhaber entsteht.
Anwendungsfälle
Erfassung aller vorübergehenden Überlassungen von einem Waffenhändler an einen WBK-Inhaber, bei denen für den WBK-Inhaber keine Anzeigepflicht nach § 37 WaffG gegenüber seiner Behörde besteht.
Das Ziel ist, den tatsächlichen Besitz- und Umgangsstatus der Waffe im NWR abzubilden, auch wenn kein endgültiger Eigentumswechsel stattfindet und der private WBK-Inhaber selbst keine Meldung abgibt.
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Überlassen an WBK-Inhaber; der Erwerb unterliegt keiner Anzeigepflicht.
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Überlassen an zuständige Waffenbehörde
Der Meldeanlass „Überlassen an zuständige Waffenbehörde“ im Nationales Waffenregister wird verwendet, wenn eine erlaubnispflichtige Waffe dauerhaft an eine Waffenbehörde abgegeben wird, beispielsweise zur Verwahrung, Einziehung oder Vernichtung. Die Meldung dokumentiert dabei den Übergang des Besitzes von einer Privatperson oder einem Händler auf die zuständige Behörde.
Anwendungsfälle
Was ist zu beachten?
NWR-ID oder Klardaten?
- Deutsche Waffenbehörden verfügen nicht über eine NWR-ID.
- Die Überlassung ist daher durch den Händler oder Herstellers unter Angabe der Klardaten (Name, Anschrift, Staat) der zuständigen Waffenbehörde zu melden, nicht unter Verwendung von NWR‑IDs.
Daten für die Meldung
Welche Angaben sind Pflicht?
- Eigene Identifikationsdaten
- Personen-ID des Überlassers (F-ID)
- Erlaubnis-ID des Überlassers (E-ID)
- Datum der Überlassung
- Daten des Erwerbers
- Klardaten des Erwerbers (Name der Behörde und Adressdaten)
- Angaben zur Waffe / zu wesentlichen Waffenteilen
- Waffen-ID (W-ID) / Waffenteil-ID (T-ID)
- relevante technische Waffendaten (Herstellerbezeichnung, Munitionsbez. / Kaliber, Waffenfeingliederung ...)
Waffe
- Herstellerbezeichnung
- Munitionsbezeichnung / Kaliber
- Waffentypfeingliederung
- Seriennummer - optional
Waffenteil
- Art des Waffenteils
- Herstellerbezeichnung
- Munitionsbezeichnung / Kaliber
- Waffentypfeingliederung
- Seriennummer - optional
Was ist die NWR-ID?
Fallkonstellationen
Fall 1
Fall 2
Weitere Informationen
Verwaltungsvorschriften
Gibt es Verwaltungsvorschriften zum Erwerb?
Nein, die Verwaltungsvorschriften wurden zuletzt im Jahr 2012 aktualisiert. Die heute geltenden Anzeigepflichten der §§ 37ff WaffG wurden jedoch erst im Zuge des Inkrafttretens des 3. WaffRÄndG am 01.09.2020 eingeführt.

FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Überlassen an zuständige Waffenbehörde.
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