NWR – Digitale Meldung
Zweck des Meldeanlasses „Abhandenkommen“
Nach § 37b Absatz 3 WaffG ist das Abhandenkommen einer erlaubnispflichtigen Waffe oder eines wesentlichen Waffenteils nach Feststellung unverzüglich anzuzeigen.
NWR – Digitale Meldung
Zweck des Meldeanlasses „Abhandenkommen“
Nach § 37b Absatz 3 WaffG ist das Abhandenkommen einer erlaubnispflichtigen Waffe oder eines wesentlichen Waffenteils nach Feststellung unverzüglich anzuzeigen.
Rechtssichere Erfüllung der Anzeigepflicht bei unfreiwilligem Verlust von Waffen oder wesentlichen Waffenteilen.
Korrekte Fortschreibung des Waffenstatus, z. B. „abhandengekommen durch Straftat gemeldet“.
Automatisierte Information der zuständigen Waffenbehörde über Hinweise aus dem Register zum Abhandenkommen.
Im Meldeanlass werden zwei Arten des Abhandenkommens unterschieden, die über Codes angegeben werden.
Es liegt ein Abhandenkommen vor, bei dem der Verlust im Zusammenhang mit einer Straftat, typischerweise einem Diebstahl, angezeigt wurde (XWaffe-Code 1).
Die bisherigen Arten „Abhandenkommen durch Verlust“ (XWaffe-Code 2) und „Abhandenkommen auf sonstige Art und Weise“ (XWaffe-Code 3) fachlich zu XWaffe-Code 4 zusammengeführt.
Inhaltlich umfasst Code 4 insbesondere:
In der ZK wird der Waffenstatus z. B. auf „abhandengekommen durch Verlust“ oder „abhandengekommen auf sonstige Weise“ fortgeschrieben, abhängig von der Parametrisierung der Meldung.
Sobald festgestellt wird, dass eine Waffe oder ein wesentliches Waffenteil unfreiwillig aus dem tatsächlichen Besitz geraten ist, muss der Vorgang fachlich bewertet werden.
Auf dieser Basis wird in der Meldung die Art des Abhandenkommens gewählt: „mit Meldung einer Straftat“ (Code 1) oder „nicht durch Straftat“ (Code 4).
Der Meldeprozess über die NWR-Kopfstelle entspricht im Ablauf anderen Meldungen von Händlern und Herstellern.
Nach erfolgreicher Verarbeitung in der Zentralen Komponente werden Waffenstatus und Aktivitätsdaten im Register angepasst.
Ein Händler stellt bei einer Inventur fest, dass ein Lauf mit bekannter NWR-ID fehlt, ohne dass ein Diebstahl angezeigt wurde.
Er meldet Abhandenkommen
mit der Art „nicht durch Straftat“ (XWaffe-Code 4) und übermittelt NWR-ID und Identitätsdaten des Waffenteils.
Nach erfolgreicher Verarbeitung wird der Lauf im NWR mit einem entsprechenden Abhandenkommen-Status geführt und kann bei einer späteren Wiederauffindung korrekt zugeordnet werden.