Antrag auf Betroffenenauskunft

 

 

Informationen zur Auskunft

 

  • Bürgerinnen und Bürger, die eine waffenrechtliche Erlaubnis oder eine Waffe besitzen, können Auskunft darüber erhalten, welche Daten zu ihrer Person, ihren Erlaubnissen und ggf. ihren Waffen(teilen) im Register gespeichert sind.
  • Einen kostenfreien Antrag auf Auskunft aus dem Nationalen Waffenregister als Betroffene oder Betroffener können Sie beim beim BVA stellen.
  • Juristische Personen können keinen Antrag auf Betroffenenauskunft stellen. Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Waffenbehörde.

 

Wege der Antragstellung

  • Online-Antrag →  Beim Onlineantrag ist keine vorherige
    Beglaubigung von Unterlagen mehr notwendig.
  • Auf dem Postweg
  • Vor Ort