Bürgerinnen und Bürger, die eine waffenrechtliche Erlaubnis oder eine Waffe besitzen, können Auskunft darüber erhalten, welche Daten zu ihrer Person, ihren Erlaubnissen und ggf. ihren Waffen(teilen) im Register gespeichert sind.
Einen kostenfreien Antrag auf Auskunft aus dem Nationalen Waffenregister als Betroffene oder Betroffener können Sie beim beim BVA stellen.
Juristische Personen können keinen Antrag auf Betroffenenauskunft stellen. Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Waffenbehörde.
Wege der Antragstellung
Online-Antrag → Beim Onlineantrag ist keine vorherige Beglaubigung von Unterlagen mehr notwendig.
Die Fachliche Leitstelle NWR ist das fachliche Kompetenzzentrum für alle inhaltlichen, organisatorischen und anwendungsbezogenen Fragen rund um das Nationale Waffenregister. Sie sorgt dafür, dass das NWR korrekt, einheitlich und effizient funktioniert – im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und der Praxis der Waffenbehörden.