Waffenbehörde
Überlassen an Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Absatz 1 Satz 1 WaffG
-37d
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- Kategorie: Waffenbehörde
Überlassen an WBK-Inhaber, Inhaber einer nicht gewerblichen Herstellungserlaubnis oder Inhaber einer Anzeigebescheinigung
-37a
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Überlassen an WBK-Inhaber, Inhaber einer nicht gewerblichen Herstellungserlaubnis oder Inhaber einer Anzeigebescheinigung
-37d
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