
Was ist das NWR?
Das Nationale Waffenregister (NWR) ist ein beim Bundesverwaltungsamt (BVA) betriebenes, nicht öffentliches Register, das alle wesentlichen Informationen des legalen privaten Waffenbesitzes in Deutschland speichert.
Im Register sind die relevanten Informationen aller deutschen Waffenbehörden erfasst. Gespeichert sind beispielsweise Daten zu erlaubnispflichtigen Waffen in Deutschland, deren Erwerb und Besitz der Erlaubnis bedürfen sowie Daten von Erwerbern, Besitzern und Überlassern dieser Waffen. Aber auch Personen mit gültigen Waffenbesitzverboten sind im NWR gespeichert und ebenso kleine Waffenscheine, welche zum Führen von erlaubnisfrei erwerblichen Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) berechtigen.
Neben den Waffenbehörden können z.B. auch Polizeien auf Daten des NWR zugreifen. Dies erfolgt in der Regel automatisiert, sodass den Sicherheitsbehörden rund um die Uhr alle einsatz- oder ermittlungsrelevanten Informationen aus dem NWR zur Verfügung stehen.
Was ist der Auftrag & das Ziel?
Auftrag
Nach der europäischen Waffenrichtlinie sind alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, seit dem 01.01.2015 ein computergestütztes Waffenregister auf nationaler Ebene zu betreiben.
Der deutsche Gesetzgeber hat geregelt, dass das NWR ab 2013 betrieben wird (§ 43a Waffengesetz a.F.).
Mit der Errichtung des Nationalen Waffenregisters (NWR) wurden unter Beibehaltung der föderalen Strukturen die in den damals ca. 550 lokalen Waffenbehörden erfassten relevanten Informationen zu Waffen, Erlaubnissen und Erlaubnisinhabern standardisiert in ein Waffenregister beim Bundesverwaltungsamt (BVA) überführt. Die Waffenverwaltungssysteme der örtlichen Waffenbehörden kommunizieren synchron über Verwaltungsnetze und unter Nutzung des für das NWR entwickelten Datenaustauschstandards XWaffe mit dem zentralen Waffenregister. Anbindung und Zugriff der weiteren NWR-Nutzer, insbesondere den Polizei- und Sicherheitsbehörden, kann über eine Portalanwendung (via Webbrowser) erfolgen.
Ziel
Für jede erlaubnispflichtige Schusswaffe ist so jederzeit nachvollziehbar, wer Besitzer der Waffe ist, seit wann er die Waffe besitzt und von wem sie erworben wurde. Für alle berechtigten Behörden, die im Rahmen ihrer Aufgaben und Zuständigkeit waffenrechtliche Daten benötigen, wird erstmals ein jederzeitiger Zugriff auf diese Daten ermöglicht. Mit dem Ausbau des NWR wird seit dem 01.09.2020 der vollständige Lebenszyklus einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe sowie der dazugehörigen wesentlichen Teile im NWR registriert und so für Waffen- und Sicherheitsbehörden rund um die Uhr elektronisch rückverfolgbar. Waffenhersteller und Waffenhändler sind gesetzlich verpflichtet, bestimmten Umgang mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen und wesentlichen Teilen (wie z.B. Herstellung, Überlassung, Erwerb, Umbauten und Unbrauchbarmachungen) den zuständigen Waffenbehörden elektronisch und XWaffe-konform unter Nutzung eines automatisierten Fachverfahrens (Internetportal oder elektronische Schnittstelle) anzuzeigen. Weitere Informationen sind unter Hersteller, Händler und Verbände zu finden.
Wie ist das Register aufgebaut?
Bundesweite einheitliche Datenbank
Das NWR wurde im Jahr 2013 eingeführt, um eine bundesweit einheitliche Datenbank für waffenrechtlich relevante Informationen zu schaffen, die zuvor in rund 550 lokalen Waffenbehörden dezentral geführt wurden.
Zentrale Komponente
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) betreibt als gesetzliche Registerbehörde die Zentrale Komponente des NWR mit dem Zentralen Waffenregister. Derzeit sind etwa 550 lokale Waffenbehörden über Behördennetze sicher mit dem BVA verbunden. Der Datenaustausch erfolgt synchron auf Grundlage des Datenaustauschstandards XWaffe, welcher eigens für das NWR entwickelt wurde.
Datenaustauschstandard XWaffe
Für den Betrieb des Nationalen Waffenregisters ist ein verbindlicher Standard zur Beschreibung und zum Austausch waffenrechtlicher Daten mit Geltung für die gesamte Waffenverwaltung erforderlich. Zu diesem Zweck wurde der Datenaustauschstandard XWaffe entwickelt. XWaffe ist eine für alle Beteiligten vereinheitlichte Beschreibung waffenrechtlich bedeutsamer Daten und enthält verbindliche Festlegungen zugehöriger Fachkataloge. Eine besondere Bedeutung haben hierbei der Hersteller- und der Munitions-/Kaliberkatalog.
Mehr zum Thema XWaffe finden sie hier: Grundlagen Datenaustauschstandard XWaffe
Kopfstelle
Die Kopfstelle des Nationalen Waffenregisters
Waffenhersteller und Waffenhändler können aus Sicherheitsgründen nicht direkt über das Internet mit der Zentralen Komponente des Nationalen Waffenregisters (NWR) beim Bundesverwaltungsamt (BVA) kommunizieren. Für den sicheren Datenaustausch wurde deshalb eine vorgeschaltete Kopfstelle eingerichtet.
Aufgabe der Kopfstelle
Die Kopfstelle ist der Zentralen Komponente des NWR vorgeschaltet. Sie ist über das Internet erreichbar und verfügt gleichzeitig über eine geschützte Anbindung an das Verwaltungsnetz. Dadurch bildet sie die sichere Kommunikationsschnittstelle zwischen Waffenherstellern, Waffenhändlern und dem Nationalen Waffenregister.
Übermittlung der Daten
Meldepflichtige Daten können auf zwei Wegen an die Kopfstelle übermittelt werden:
-
über eine XWaffe-Schnittstelle, beispielsweise aus einem Warenwirtschaftssystem,
-
oder über einen Webbrowser.
Betrieb und Verarbeitung
Die Kopfstelle wird vom Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern (DVZ) betrieben. Sie nimmt die Meldungen automatisiert im Auftrag der Waffenbehörden entgegen, verarbeitet sie und leitet sie an die Zentrale Komponente des NWR beim Bundesverwaltungsamt weiter.
Welche Daten sind im Register gespeichert und wer hat Zugriff?
Welche Daten werden im Register gespeichert?
Rechtsgrundlage
Der Datenbestand ist im Waffenregistergesetz beschrieben.
Wer hat Zugriff auf das NWR?
Die Daten des Nationalen Waffenregisters (NWR) werden bei der Registerbehörde (BVA) gespeichert.
Eine Übermittlung der im NWR gespeicherten Daten ist ausschließlich an die in § 13 WaffRG genannten öffentlichen Stellen zulässig. Voraussetzung ist ein entsprechendes Übermittlungsersuchen und die Verarbeitung zur Erfüllung der dort festgelegten Aufgaben.
Zu den berechtigten Stellen gehören:
- Waffenbehörden
- Gerichte und Strafverfolgungsbehörden
- Ordnungswidrigkeitsbehörden
- Polizeien des Bundes und der Länder
- Hauptzollämter, Zollfahndungsämter und das Zollkriminalamt
- Landesfinanzbehörden
- Vollstreckungsbehörden und Gerichtsvollzieher
- Verfassungsschutzbehörden
Wie funktioniert das NWR?
Zuordnungen
Das Register bildet den vollständigen Lebenszyklus jeder erlaubnispflichtigen Schusswaffe – von der Herstellung oder dem Import über alle Besitzwechsel bis zur Vernichtung oder zum Export – digital ab. Für alle berechtigten Behörden, insbesondere Polizei und Waffenbehörden, ist der Zugriff auf die aktuellen waffenrechtlichen Daten jederzeit möglich, sodass schnelle und verlässliche Abfragen zur rechtlichen Lage und zu Besitzverhältnissen erfolgen können.
Die Daten zu Personen, waffenrechtlichen Erlaubnissen sowie Waffen werden wie folgt einander zugeordnet:
- Waffen und wesentliche Teile den waffenrechtlichen Erlaubnissen und
- waffenrechtliche Erlaubnisse den Personen.
Unterstützung der NWR-Nutzer
NWR-Benutzerservice
Zur fachlichen Beratung und Unterstützung der am NWR Beteiligten wurde gemeinsam von Bund und Ländern die Fachliche Leitstelle NWR (FL NWR) eingerichtet. Die FL NWR ist bei der Behörde für Inneres und Sport in Hamburg angesiedelt, wird gemeinsam von Bund und Ländern finanziert und ist u.a. für den im NWR etablierten Standard XWaffe verantwortlich.
Das NWR verfügt mit dem Single-Point-of-Contact (SPOC) beim Bundesverwaltungsamt über einen zentralen Eingangskanal für Anfragen zum NWR.
Der NWR-Benutzerservice ist in drei Teilbetriebsorganisationen organisiert:
- Bundesverwaltungsamt (Registerbehörde)
- Fachliche Leitstelle NWR
- Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern (Kopfstelle mit Meldeportal)
Die durch den SPOC koordinierten Anfragen der NWR-Nutzenden können somit zielgerichtet in den einzelnen Fachbereichen beantwortet werden.