Entwicklungsgeschichte des Nationalen Waffenregisters

2012

Waffenverwaltung ohne einheitlichen Datenstandard

Bis Ende 2012 wurden Daten über Waffen und Personen, denen waffenrechtliche Erlaubnisse erteilt wurden, bei 552 Waffenbehörden unabhängig voneinander verwaltet. Gleiche Waffen wurden in Freitextfeldern vielfach völlig unterschiedlich bezeichnet.

01.01.2013

Entstehung

Gemäß den Vorgaben der europäischen Waffenrichtlinie EU-Waffenrichtline 2008/51/EG waren die Mitgliedstaaten verpflichtet, spätestens zum 01.01.2015 ein computergestütztes Waffenregister auf nationaler Ebene zu betreiben. Bereits 2009 richtete die Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BL AG) unter Federführung des Bundesministeriums des Innern (BMI) ein.

Der deutsche Gesetzgeber hat diese Vorgabe daher frühzeitig umgesetzt und das NWR bereits zum 1. Januar – zwei Jahre vor der Frist der EU – in Betrieb genommen.

Damit wurde eine zentrale Datenbank geschaffen, die eine Zusammenführung der Datenbestände in den lokalen Waffenbehörden und damit eine einheitliche und verlässliche Erfassung des legalen Waffenbesitzes ermöglicht.

2017

Kopfstelle als Bindeglied zum NWR

Mit der Änderung der EU-Feuerwaffenrichtlinie 2017 wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, über den legalen privaten Waffenbesitz hinaus, den Umgang der Waffenhersteller und -händler mit Waffen und wesentlichen Waffenteilen elektronisch zu registrieren und damit eine umfassende Möglichkeit zur Rückverfolgung und Nachvollziehbarkeit zu schaffen.

Den Auftrag für die Errichtung der Kopfstelle erhielt die DVZ M-V GmbH als leistungsfähiger IT-Lösungsanbieter. So war die Aufgabe des DVZ, eine Kopfstelle zu entwickeln und deren Betrieb zu realisieren.

Die Kopfstelle fungiert dabei als Bindeglied zwischen dem Sicherheitsregister im besonders geschützten Verwaltungsnetz und den anzubindenden Waffenherstellern und -händlern (HuH) im Internet. In dem Waffenregister werden Daten wie Typ, Modell, Fabrikat, Kaliber, Seriennummern von Waffen sowie Namen und Anschriften von Lieferanten und der Person, die die Waffe erwirbt oder besitzt, registriert und gespeichert. Diese Informationen können Behörden, die zur gesetzlichen Aufgabenerfüllung waffenrechtliche Daten benötigen, einsehen – vor allem die Länder- und Bundespolizei. Nach Abschluss der Konzeptionsphase in 2017 wurde die Software der Kopfstelle entwickelt, die Infrastruktur für den Betrieb der Kopfstelle aufgebaut und die Einsatzbereitschaft der Lösung hergestellt.

01.09.2020

NWR II - 3. WaffRÄndG

Im September 2020 wurde die von der IMK im Jahr 2016 beschlossene vollständige Abbildung des Lebenszyklus einer Waffe (NWR II) im Register durch den Ausbau des NWR gemeinsam von Bund und Ländern umgesetzt. Mit der Änderung der EU-Feuerwaffenrichtlinie 2017 wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, über den legalen privaten Waffenbesitz hinaus, den Umgang der Waffenhersteller und -händler mit Waffen und wesentlichen Waffenteilen elektronisch zu registrieren und damit eine umfassende Möglichkeit zur Rückverfolgung und Nachvollziehbarkeit zu schaffen. Seit dem 01.09.2020 sind damit auch die Waffenhersteller und -händler verpflichtet, ihren Umgang mit Waffen und wesentlichen Waffenteilen elektronisch anzuzeigen (Waffengesetz i.V.m. dem Waffenregistergesetz).